

Entscheider in Unternehmen sind Tag für Tag erheblichen Risiken ausgesetzt und nicht selten verunsichert: habe ich alle Facetten betrachtet?Eine einzige strategische Fehlentscheidung kann zu immensen Schadenersatzansprüchen führen, die das eigene Privatvermögen komplett aufzehren. Die private Existenz kann dadurch schnell gefährdet sein. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie alle Ihre Entscheidungen nach sorgfältigster Abwägung aller Risiken getroffen haben.Aber, wer kann das schon? Und wer weiß schon alles?
Anzeige Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass GmbH-Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und Vereinsvorstände sowie Aufsichtsräte und Beiräte tatsächlich immer häufiger für Fehler zur Rechenschaft gezogen werden. Während Weltkonzerne längst entsprechende Sicherheitsnetze für ihre Manager gespannt haben, wird im Mittelstand oftmals darauf verzichtet.
Unzählig viele Situationen können zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen diesen Personenkreis führen.
Es reicht schon, einen Fehler, den ein Mitarbeiter macht, nicht sofort zu erkennen, oder eine Problemlösung zu lange aufzuschieben, einen Vorgang zu lange liegen zu lassen, einen ungünstigen Vertrag abzuschließen, eine organisatorische Schwäche zu dulden oder eine Verantwortlichkeit nicht klar zu definieren. Häufig weiß der Entscheider gar nicht, ob und was er falsch gemacht hat. Ganz unbewusst verlässt er die Grenzen seines unternehmerischen Spielraums.
Einige Haftungsbeispiele für Geschäftsführer Das Schlüsselwort heißt „Pflichtverletzung“ Aus einer solchen kann unter Umständen ein ersatzpflichtiger Vermögensschaden entstehen. Der Betreffende verletzt möglicherweise
Wer kennt schon alle Details des GmbHG, des BetrVG, des AktG? Und wer verfolgt permanent die Vielzahl neuer Gesetze und Verordnungen? Die Situation hat sich in den letzten Jahren tatsächlich verändert: die zunehmende Europäisierung, eine schärfere Auslegung vieler Vorschriften, eine kritische Stimmung im Lande gegenüber Managern und Aufsichtsräten.
Um sich den Herausforderungen im Management-Alltag stellen zu können, bietet eine D&O-Police (Directors-and- Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) für diesen Personenkreis den entscheidenden Rückhalt. Wie durch das Produktangebot der VOV GmbH.
Die VOV Versicherungsgemeinschaft, deren Risikoträger namhafte Versicherer sind (u.a. die Gothaer Allgemeine Versicherung AG), hat sich seit 1996 auf dem deutschen Markt als kompetenter und gleichzeitig innovativer D&O-Versicherer etabliert.
Die D&O-Versicherung entstand ursprünglich in den USA und erhielt ab Mitte der 80er Jahre zunehmend auch international Beachtung, nachdem es dort zu erheblichen Ansprüchen gegenüber Managern von Unternehmen kam. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt existiert die D&O-Police seit 1986.
Welche Eckpunkte zeichnen eine D&O-Police aus? Versicherungsnehmer dieser Haftpflichtversicherung ist das Unternehmen als AG oder GmbH oder GmbH & Co. KG, der Verein, für die die versicherte Person tätig ist.
Die versicherten Personen, also die Empfänger der Versicherungsleistungen im Schadenfall, sind die Führungskräfte dieser Unternehmen: Geschäftsführer,Aufsichtsräte,Vorstände, Beiräte. Versichert sind sowohl die gerichtliche und die außergerichtliche Abwehr als auch die Zahlung von Schadenersatzansprüchen, die gegenüber Führungskräften in Verbindung mit ihrer Tätigkeit erhoben werden.
Schutz vor Ansprüchen Grundsätzlich gelten folgende Leistungspaket: Die Interessenlage aller Beteiligten ist im Schadenfall äußerst komplex und führt oft dazu, dass Kompromisse zwischen den Beteiligten ausgehandelt werden müssen. Hier steht dem Kunden ein erfahrenes Spezialistenteam der VOV GmbH zur Seite.
Die D&O-Police ist wie ein Bausteinsystem aufgebaut. Der erste Schritt ist immer die Risikoanalyse. Danach richtet sich der Umfang des Versicherungsschutzes. Sowohl die Deckung als auch die Prämie werden individuell, aufgrund unterschiedlicher Unternehmensmerkmale bestimmt.
Für detaillierte Informationen stehen dafür mit den Gothaer Beratern für die Fitnessbranche kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Quelle: fMi, 5/2006 DSSV und Gothaer [ LP ] |