

Mit einem 5-Punkte-Programm engagieren
sich RCI und die Schutzvereinigung für Time-Sharer und Ferienwohnrecht-Inhaber in Europa e.V. gegen unseriöse Verkaufsmethoden von Ferienwohnrecht... "Wer im Urlaub mit Timesharing in Berührung kommt, sollte lieber
die Finger davon lassen!" - so lautet die häufigste Schlagzeile zum
Thema Ferienwohnrecht. Gerade zur Hauptreisezeit werden viele
Urlauber mit diesem Thema konfrontiert. "Pauschalverurteilungen
klären Verbraucher jedoch nicht auf, sondern verunsichern enorm", so
Dr. Hajo Gekeler von der Schutzvereinigung für Time-Sharer und
Ferienwohnrecht-Inhaber in Europa e.V. Um die seriösen Angebote auf
dem oftmals undurchsichtigen Ferienwohnrecht-Markt zu erkennen, ist
eine umfassende Information vor dem Kauf das A und O für jeden
Interessenten. Aber auch im Fall eines Wiederverkaufs sollte man sich
vorab beraten lassen. In Zusammenarbeit mit der Schutzvereinigung für
Time-Sharer und Ferienwohnrecht-Inhaber in Europa e.V. hat die RCI
Consulting GmbH jetzt eine Checkliste für Urlauber zusammengestellt:
Anzeige ![]() Quelle: RCI Consulting GmbH 1. Lassen Sie sich nicht mit falschen Versprechungen (z. B. der Aussicht auf einen Gewinn oder Gratisurlaub) zur Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen überreden - auch wenn diese noch so verlockend sind.
2. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, der nicht alle Informationen zu Ihrem Ferienwohnrecht enthält und alle Nebenkosten aufschlüsselt.
3. Der Vertrag sollte für Sie verständlich sein und muss Ihnen in Ihrer Landessprache ausgehändigt werden.
4. Laut EU-Recht können Käufer den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, auch wenn dies nicht im Vertrag vermerkt ist. Führt der Vertrag mehrere Vertragspartner auf, schicken Sie den Widerruf an alle angeführten Adressen. Sollten Sie einen Kreditkartenabdruck geleistet haben, informieren Sie auch den Aussteller der Kreditkarte von Ihrem Widerruf.
5. Innerhalb der Widerrufsfrist sind Sie zu keiner Anzahlung verpflichtet. Allenfalls Anzahlungen auf ein Treuhandkonto sind zulässig.
Das 5-Punkte-Programm ist ein weiterer Schritt, um mehr Sicherheit
beim Kauf von Ferienwohnrecht für den Verbraucher zu erzielen.
Weitere Informationen erhalten Interessenten auch unter
www.time-sharing.com und www.rci.com. rs
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