

Wer zahlt die anfallenden Kosten?Immer wieder kommt es vor, dass der Studiobesitzer ‚aus allen Wolken fällt’, weil er zum Beispiel eine Anzeigenkampagne in der Zeitung bezahlen soll, die er gar nicht bestellt hat. Da ist die Aufregung ziemlich plötzlich ziemlich groß. Das habe ich gar nicht in Auftrag gegeben!! Aber der Mitarbeiter hat – und zwar am Telefon. Das stellt sich dann auf die empörte Nachfrage unseres Unternehmers heraus – und das soll rechtsgültig sein?!
Oft genug ist es das! Anzeige
Folgendes könnte abgelaufen sein Der Mitarbeiter beantwortet die Frage: “Wir sollten Sie ja wegen der Anzeige dann noch mal anrufen, Sie wollten ja jetzt im Heft schalten wegen der begleitenden Artikelserie” einfach und arglos mit Ja. Die Frage nach Nachname und Geburtsdatum beantwortet er ‚wegen der aktuellen Verlosung unter den Anzeigenkunden’ ebenfalls. So ist ganz schnell am Telefon ein rechtsgültiger mündlicher Vertrag zustande gekommen – und zwar zwischen der Zeitung und dem Studio. Der Mitarbeiter handelt quasi im Auftrag des Studios, und der Vertrag ist dem Unternehmen zuzuordnen.
Wer unliebsame Überraschungen verhindern will, tut also gut daran, mit seinen Mitarbeitern – und zwar allen!! genau zu besprechen, wer welche Kompetenzen hat und was am Telefon oder auch am Tresen unter gar keinen Umständen behandelt werden darf!
Handelt der Mitarbeiter dieser Anordnung (am besten schriftlich festlegen) zuwider, kann das Studio zivilrechtlich Ansprüche an den Mitarbeiter stellen. Besser ist es aber in jedem Fall, mit klaren Absprachen derartige Zwischenfälle zu verhindern.
Quelle: fMi, 5/2006 [ KH ] |