

Interessante und bekannte Kursnamen sollen Kunden in die Anlage locken. Aber Vorsicht! Markenrechtsverletzungen können teuer werden!Gerade bei der Namensgebung für die Gruppentrainingskurse kommt es immer wieder zu Markenrechtsverletzungen, die dann teure Abmahnungen durch die Anwälte der Markeninhaber nach sich ziehen. Beispiel sind Abmahnungen zu den Marken „Ener-Chi“ und „Tae Bo“. Eine gründliche Recherche kann also bares Geld wert sein.
Anzeige Neben der Internet-Recherche in den entsprechenden Datenbanken können zusätzliche Namensrecherchen in Internet-Suchmaschinen, Telefon- und Branchenverzeichnissen, Titelschutzanzeigern sowie sonstigen Produktverzeichnissen sinnvoll sein. Darüber hinaus werden Marken-Recherchen auch von gewerblichen Patentberichterstattern sowie den Patentinformationszentren angeboten.
DSSV-Mitglieder können sich im geschützten Bereich des DSSV unter der Rubrik „Recht-Markenrecht“ informieren, welche Möglichkeiten bestehen, nach Marken mit Schutzwirkung in Deutschland zu suchen.
Übrigens Es sind nicht nur die nationalen deutschen Marken, die geschützt sein können. Auch Europäische Gemeinschaftsmarken und internationale Marken sind zu beachten!
Quelle: fMi, 5/2006 [ HG ] |